Unsere Priorität: Promotionsförderung Musikpädagogik

 

Stipendium

 

Die Stiftung fördert vorwiegend musikpädagogische Promotionsvorhaben mit folgenden Inhalten (die Angaben erfolgen in der Reihenfolge der Priorität):

  • Grundlagentheoretische Arbeiten zur Musikpädagogik unter Berücksichtigung der Beziehungen zur Philosophie und Bildungswissenschaft
  • Musikpädagogik unter kulturwissenschaftlichen Aspekten
  • Arbeiten zur Geschichte der Musikpädagogik
  • empirische musikpädagogische Forschung (auch Unterrichtsforschung), soweit sie explizit der Klärung von Fragen musikalischer Bildung dient,
  • interdisziplinäre Arbeiten zur Musikpädagogik/Musikdidaktik unter Berücksichtigung der Beziehungen Musik/Bildende Kunst,
  • interdisziplinäre Arbeiten zur Musikpädagogik/Musikdidaktik unter Berücksichtigung der Beziehungen Musik/andere Künste,
  • interdisziplinäre Arbeiten zur Musikpädagogik/Musikdidaktik unter Berücksichtigung der Beziehungen Musik/andere Wissenschaften,
  • interdisziplinäre kunstwissenschaftliche Arbeiten,
  • musikästhetische Forschungsarbeiten,
  • kulturwissenschaftliche Arbeiten mit musikpädagogischer Relevanz.

Zur Zeit gewähren wir maximal vier Jahre lang ein Stipendium in Höhe von 1000 € pro Monat. Wir wissen, dass dieser Betrag nicht unbedingt ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Daher ist ein Zuverdienst möglich.

Außerdem tragen wir zu den Druckkosten einer Dissertation und zur gezielten Materialbeschaffung bei. Die Dissertation soll mindestens mit "magna cum laude" (2,0) bewertet worden sein. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf.

 

 

Förderpreis

 

Unabhängig von einem Promotionsstipendium vergibt die Stiftung den „Förderpreis der Gisela und Peter W. Schatt Stiftung“ für musikpädagogische Dissertationen, die inhaltlich den Vergaberichtlinien entsprechen und mit „summa cum laude“ bewertet wurden. Er wird als Druckkostenzuschuss in Höhe von bis zu 2000 € von der Stiftung direkt an den Verlag gezahlt.

Der Preis wird auf Vorschlag oder Bewerbung vergeben. Dazu sind ein Exemplar der Dissertation und der Nachweis der Benotung einzureichen. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand der Stiftung. Er kann weitere Gutachterinnen bzw. Gutachter hinzuziehen.

 

 

Weitere Fördermöglichkeiten

 

Die Stiftung kann auch die Organisation und/oder Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen sowie von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben im Bereich Musikpädagogik finanziell unterstützen.

Ferner ist in besonderen Fällen die finanzielle Förderung einer weiterführenden wissenschaftlichen oder musikalischen Ausbildung nach einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss möglich.

Allerdings hat die Förderung von Promotionsvorhaben gegenüber den weiteren Fördermaßnahmen absoluten Vorrang. Die nachrangig genannten Förderzwecke werden nur unterstützt, wenn keine geeigneten Stipendiat*innen vorhanden sind, die Mittel für ein angemessenes Stipendium nicht ausreichen oder neben der Förderung von Promotionsvorhaben noch Mittel verbleiben.

 

 

 


Antrag

 

Über die Vergabe der Mittel für ein Promotionsstipendium wird aufgrund von Bewerbung oder Vorschlag entschieden. Der Bewerbung oder dem Vorschlag sind ein Lebenslauf, eine Bestätigung der Hochschule über die Zulassung zum Promotionsstudium bzw. die Annahme als Doktorand*in, eine inhaltliche Darstellung des Arbeitsvorhabens, ein Zeitplan sowie zwei einschlägige Gutachten beizufügen. Die Gutachten sollen u.a. Auskunft über die Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers, den wissenschaftlichen Stellenwert des Arbeitsvorhabens und die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss der Dissertation innerhalb von vier Jahren geben (s. auch "besondere Bedingungen"). Bewerberinnen und Bewerber können ferner zu einem persönlichen Gespräch gebeten werden. Vor der Vergabe sind die unten angegebenen besonderen Bedingungen zu erfüllen.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in digitaler Form unter peter.w.schatt@gmx.de ein.

 

 

Besondere Bedingungen

Wird die Dissertation nicht innerhalb von vier Jahren nicht abgeschlossen und die Promotion nicht innerhalb eines Jahres nach Ende der Förderung vollzogen, ist das Stipendium in Monatsraten von € 200,00 zurückzuzahlen. Diese Verpflichtung ist vertraglich zu bestätigen.